Meine Bewertungsleistungen

Eine Immobilienbewertung liefert eine objektive Einschätzung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Sie schafft Transparenz, schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen und dient als verlässliche Grundlage – sei es beim Kauf oder Verkauf, bei Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Durch die professionelle Bewertung erhalten Eigentümer, Käufer oder Institutionen eine rechtssichere und nachvollziehbare Entscheidungsbasis.

Boden – bebaut und unbebaut

Eigentumswohnungen

Ein- und Zweifamilienhäuser

Einfache Wohn- und Geschäftshäuser

Grundlagen meiner Bewertungen

Die Grundlagen der Wertermittlung von Immobilien sind im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§192-199 beschrieben, so auch die Ermächtigung über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Wertermittlung der Verkehrswerte. Die Wertermittlung erfolgt zum Wertermittlungsstichtag zu den gültigen gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (u.a. ImmoWertV und ImmoWertA, WertV, WertR, BauGB…).

Die ImmoWertV regelt die Anwendungsbereiche, Begriffsbestimmungen, die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die klassischen drei deutschen Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren). Die Wahl des Verfahrens, das zur Anwendung gelangt, ist abhängig von der Immobilienart.

 

Art der Gutachten

Vollgutachten

Das Vollgutachten ist eine umfassende und detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie. Es beinhaltet eine gründliche Analyse aller relevanten Faktoren.

Inhalte:

  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Ausführliche Lage und Objektbeschreibung
  • Erläuterung von Fachbegriffen
  • Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen
  • ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht
  • Umfang ca. 60-80 Seiten inkl. Anlagen

Kompaktgutachten

Das Kompaktgutachten ist eine verkürzte Version des Vollgutachtens. Es enthält ebenfalls eine Bewertung der wesentlichen Merkmale der Immobilie, jedoch in einer weniger detaillierten Form.

Inhalte:

  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Einfache Lage und Objektbeschreibung
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen
  • ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage bei der Kreditvergabe durch Banken oder für interne Unternehmensentscheidungen. Es bietet eine gute Balance zwischen Detailtiefe und Aufwand
  • Umfang ca. 30-40 Seiten inkl. Anlagen

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist die „kürzeste“ Form der Immobilienbewertung. Es konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte der Immobilie und liefert Ihnen eine schnelle Einschätzung des Marktwertes.

Inhalte:

  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Einfache Lage und Objektbeschreibung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen
  • Umfang ca. 10 Seiten inkl. Anlagen

Welches Gutachten ist das richtige für Ihre Bedürfnisse? Lassen Sie uns das gerne gemeinsam in einem Gespräch herausarbeiten.

Honorare

Grundsätzlich ist die Honorierung meiner Leistungen frei verhandelbar. Zur Orientierung kann ich Ihnen sehr gerne eine Honorar- und Leistungstabelle, ggf. direkt mit Auftragsformular als PDF zumailen. Schreiben oder rufen Sie mich gerne bei Interesse an. Ggf. können auch Pauschalbeträge vereinbart werden.

Bei meinen Honoraren orientiere ich mich an den Empfehlungen des b.v.s. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).